HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN 

FAQ

In unserem FAQ finden Sie wichtige und häufig gestellte Fragen zu unserem Lizenznehmermodell und -vertrag.

  1. Starke Marke

    Der Lizenznehmer erhält von der SAKRET Trockenbaustoffe Europa GmbH & Co. KG / Berlin das Recht, eine der bedeutendsten europäischen Baustoff-Marken für die Vermarktung seiner Werktrockenmörtel zu nutzen. Das garantiert dem Lizenznehmer ein erhebliche Minimierung des unternehmerischen Risikos.

  2. Think global, act local

    Der SAKRET Lizenznehmerverbund folgt dem Prinzip „think global, act local“ – er verbindet die Stärken regionalen Unternehmertums mit der Reputation einer international anerkannten Marke.

  3. Autonomie

    Die operative Geschäftsführung bleibt bei den Lizenznehmern.

  4. Erfahrungsaustausch

    Der SAKRET Lizenznehmerverbund bildet ein umfassendes europäisches Netzwerk aus selbstständigen Unternehmen. Durch den regelmäßigen Erfahrungsaustausch untereinander ergibt sich für die Lizenznehmer ein hoher Zugewinn an spezifischem Technik- und Marketingwissen.

  5. Supported Marketing

    Der Lizenzgeber verantwortet die Markenführung. Er berücksichtigt dabei die nationalen bauwirtschaftlichen und baurechtlichen Erfordernisse und filtert bzw. bündelt die Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die Werbemaßnahmen und die Außendarstellung der Marke, zum Beispiel im Internet, in Broschüren, in Anzeigen etc..

  1. Mittelständisches Unternehmen

    Der Lizenznehmer sollte ein mittelständischer Werktrockenmörtelproduzent bzw. ein Unternehmen aus der vor- bzw. nachgelagerten Wertschöpfungskette sein, das im Rahmen des SAKRET Lizenzvertrages unternehmerisch eigenverantwortlich handeln kann.

  2. Vorhandene Kompetenz

    Der Lizenznehmer sollte bestenfalls über ein Werktrockenmörtel-Werk verfügen, das logistisch und technisch in der Lage ist, das bestehende SAKRET Produktportfolio abzubilden.

  1. Einmalgebühr

    Ein Lizenznehmer verpflichtet sich mit dem Lizenzvertrag, folgende im Lizenzvertrag detailliert festgelegten Zahlungen zu leisten:

    >> eine Einmalgebühr beim Abschluss des Lizenzvertrages

  2. Lizenzgebühren

    Ein Lizenznehmer verpflichtet sich mit dem Lizenzvertrag, folgende im Lizenzvertrag detailliert festgelegten Zahlungen zu leisten:

    >> laufende Lizenzgebühren gemäß seinem Absatz

  1. Keine Befristung

    Der Lizenzvertrag enthält keine Befristung, die Laufzeit ist unbegrenzt.

  2. Kündigung

    Der Lizenzvertrag ist jederzeit aus wichtigem Grund kündbar, nach 20 Jahren ist eine ordentliche Kündigung (von beiden Seiten) möglich.

  1. Lizenzgeber

    Der Lizenzgeber gibt Auskunft über freie Lizenzgebiete bzw. über die Abgrenzung der Lizenzgebiete.

  2. Mehrere Lizenzen

    Ein Lizenznehmer kann Lizenzen für mehrere Lizenzgebiete erwerben.

  3. Optionen

    Optionen auf bestimmte Lizenzgebiete sind mit dem Lizenzgeber zu vereinbaren.

  • Keine Beteiligung

    Eine wie auch immer gestaltete Beteiligung an dem Unternehmen des Lizenznehmers ist prinzipiell ausgeschlossen.

  • Business Plan

    Der potentielle Lizenznehmer erstellt einen Business Plan mit besonderer Berücksichtigung der markenpolitischen Anforderungen, die sich aus der Lizenznahme ergeben.

  • Auskunft

    Der potentielle Lizenznehmer stellt dem Lizenzgeber einen Handelsregisterauszug, den letzten Jahresbericht und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung seines Unternehmens zur Verfügung.

  • Muster-Lizenzvertrag

    Nach Analyse der Daten stellt der Lizenzgeber einen Muster-Lizenzvertrag zur Prüfung zur Verfügung.

  • Persönliches Treffen

    In persönlichen Treffen zwischen Vertretern des Lizenzgebers und des potentiellen Lizenznehmers werden anfallende Fragen geklärt und Details besprochen.

  • Aufnahme LIzenzverbund

    Nach positivem Abschluss der Lizenzverhandlungen erfolgt eine Genehmigung der Aufnahme in den Lizenzverbund durch die Gesellschafter des Lizenzgebers und die Vertragsunterzeichnung.


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